Die Miet- und Gewerbeverwaltung zeichnet sich für die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers, insbesondere gegenüber dem Mieter verantwortlich. Die Wertsteigerung Ihres Objekts ist unsere oberste Zielsetzung, doch gehört hierzu auch immer ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Bewohner. Durch unsere Mietverwaltung sorgen wir für eine geringe Fluktuation und kurze Zeiten des Leerstands, für optimierte Betriebs- und Unterhaltskosten sowie für eine langfristige Vermietbarkeit zu bestmöglichen Konditionen. Vertrauen ist die Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Mietverwalter und Eigentümer. Dies gilt natürlich auch für die Verwaltung von Gewerbeeinheiten.
Kaufmännische Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers in allen die Verwaltung betreffenden Angelegenheiten
- Abschluss, Änderung und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen einschließlich Abnahme und Übernahme von Wohnungen, Geschäfträumen und Garagen
- Führen der notwendigen Korrespondenz mit Mietern, Verwaltern und Behörden
- Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
- Durchführung der Bonitätskontrolle vor Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
- Durchführung von Mieterhöhungen nach Verlangen des Eigentümers
- Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung für die Mieter auf Basis der beschlossenen Hausgeldabrechnung sofern diese auf rechnerische und sachliche Richtigkeit überprüft wurde
- Vertretung durch kompetente Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte
- Zahlung sämtlicher das Mietobjekt betreffende Steuern, Gebühren und Abgaben
- Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer
Technische Verwaltung
- Beratung, Überwachung und Durchführung notwendiger Instandhaltungen des Gebäudes und des vermieteten Wohnraums
- Absprache und Koordination mit Handwerkern, nach Vorlage und Genehmigung der Angebote
- Rechnungsprüfung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Sonstige technische Verwaltungsleistungen
- Regelmäßige Begehungen zur Feststellung technischer Mängel und Durchsetzung der Hausordnung
- Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
- Sofortiges Einleiten von Maßnahmen bei Notfällen
Interessiert? Nehmen Sie Kontakt auf!